Beim Bergsturz vom 23. August 2017 waren acht Menschen ums Leben gekommen. Der Prozess Ende August und die Urteilsverkündung hatten enormes Medieninteresse ausgelöst. Vor den Urteilen erklärte die Gerichtspräsidentin, die damalige Situation dürfe nicht mit dem heutigen Wissen und der Tatsache, dass der Bergsturz stattgefunden habe, beurteilt werden. Entscheidend sei das damalige Wissen vor dem Bergsturz. Für das Gericht sei entscheidend, wer über welches Wissen verfügt habe, was er oder sie erkennen musste und wie er oder sie hätten handeln müssen.
Restrisiko
Das Gericht erkannte an, dass der externe Geologe vor der Gefahr gewarnt hatte und dass der Naturgefahrenexperte und der Geologe des Amts für Wald und Naturgefahren darauf eine Berechnung der Naturgefahr vorgenommen hatten. Diese Berechnung hatte ergeben, dass die verbleibende Naturgefahr ein so genanntes «Restrisiko» war, das nach den schweizerischen Richtlinien akzeptierbar war. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass die Berechnung fehlerhaft gewesen war. Die Tatsache, dass die verbleibende Restgefahr dann tragischerweise eintrat, ändere daran nichts.
Pauschale Vorwürfe
Im Fall der damaligen Gemeindepräsidentin Anna Giaometti und des Försters und Naturgefahrenberaters der Gemeinde stellte das Gericht grundsätzlich in Frage, ob sie überhaupt vor Gericht hätten gebracht werden dürfen. Die Anklage habe die Vorwürfe gegen die beiden nur pauschal erhoben, ohne genau darzulegen, woraus ihre Pflichtverletzung denn wirklich bestanden habe. Darüber hinaus seien die Gemeindepräsidentin und der Förster auf die fachkundige Beurteilung der Gefahrenlage durch die Experten des Kantons angewiesen gewesen. Es sei ein «klarer Freispruch» für die beiden, sagte die Präsidentin des Gerichts.
Lange Verfahrensdauer
Das Gericht sprach den Angehörigen der Verstorbenen sein Beileid aus und anerkannte, dass die lange Verfahrensdauer von neun Jahren für die Angehörigen und auch die Angeklagten erhebliche emotionale Belastungen brachte. Es sei aber für die rechtliche Prüfung notwendig gewesen. Ein Urteil vermöge den erlittenen Verlust nicht ungeschehen zu machen und auch nicht alle Fragen zu beantworten.
Die Staatsanwaltschaft und der Vertreter der Privatkläger haben die Möglichkeit, das Urteil an das Obergericht weiterzuziehen.
Christian Gartmann wurde 2017 nach dem Bergsturz vom 23. August Mitglied des Gemeindeführungsstabs Bregaglia.